Gerätemietvertrag & Allgemeine Geschäftsbedingungen
betreffend die Fotoboxen der Firma Fotobox – Dein Event, vertreten durch den Inhaber Enrico Mohr-Fruilo.
§ 1 Allgemeines:
1. Dieser Vertrag gilt für die Miete der Fotoboxen sowie das im bestätigten Angebot aufgeführte Zubehör (nachfolgend auch Mietgegenstand genannt). Der Vertrag wird abgeschlossen zwischen der Fotobox – Dein Event / Enrico Mohr-Fruilo (nachfolgend Vermieter genannt) und den im Angebot genannten Mieter.
2. Der Vertrag entsteht nachdem das Angebot per Email übermittelt und vom Mieter angenommen wurde. Spätestens jedoch mit der Entgegennahme des Mietgegenstandes durch den Mieter gilt dieser als angenommen. Abweichungen sind nur in Schriftform wirksam.
§ 2 Leistungsumfang:
1. Vermietet werden Fotoboxen nebst Zubehör. Art und Umfang der vermieteten Fotobox und des Zubehörs ist aus dem Angebot bzw. vom Mieter bestätigten Angebot ersichtlich. Ebenso Mietdauer, Veranstaltungsort, Höhe der Miete sowie Vereinbarungen zur Lieferung, Betreuung und Abholung.
§ 3 Mietbedingungen:
1. Folgende Stornierungsregelungen gelten:
• Bei Stornierung nach Vertragsabschluss verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20%.
• Bei Stornierung bis zwei Monate vor dem Event entstehen Kosten von 50%, bei Stornierung bis eine Woche vorher 100%. • Ausgenommen sind Sonderfälle mit schriftlicher Vereinbarung.
2. Der Mieter trägt die Verantwortung für die gespeicherten Bilder der Gäste. Der Vermieter haftet nicht für die entstandenen Bildern und die Verbreitung der Bilddaten.
3. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht verschuldete Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, überdurchschnittliche Verkehrsbehinderung, technisches Versagen, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc. berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
4. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die im Angebot genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen. Diese können von der Größe oder Farbe abweichen.
5. Die Mietzeit beginnt und endet nach Vereinbarung. Auf- und Abbau wird nicht berechnet.
6. Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Beendung der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.
7. Sollte es einen technischen Defekt im Betrieb geben, bemüht sich der Vermieter diesen schnellstmöglich zu beheben oder für Ersatz (Falls vorhanden) zu sorgen. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, gibt es keinen Anspruch auf Minderung. Hat der Mieter die Mietsache eigenmächtig bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter die dem Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Ansonsten ist der Vermieter verpflichtet, die vom Mieter bei Übergabe unverzüglich gerügten Mängel zu beseitigen bzw. defekte Geräte durch Funktionsgleiche zu ersetzen.
8. Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung des Mietgegenstandes und des Zubehörs. Insbesondere, verpflichtet er sich dazu, den Mietgegenstand vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Sollten dennoch Schäden entstehen, haftet der Mieter in voller Höhe des Schadens. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem Mietgegenstand und Zubehör durch ihn, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens des Mietgegenstandes in Gänze oder zum Teil hat der Mieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Sollten dadurch bedingt nachfolgende Vermietungen des Mietgegenstandes storniert werden müssen (z.B. weil der Mietgegenstand zum Mietbeginn des nachfolgenden Mietvertrages noch nicht wieder voll funktionstüchtig ist) hat der Mieter auch den hierdurch entstandenen Schaden auszugleichen. Dem
Mieter wird vom Vermieter eine Rechnung über die Kosten der Behebung der Schäden gestellt. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf altersbedingten Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind. Sollte der Mietgegenstand oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.
9. Der Mietgegenstand darf nicht außerhalb geschlossener Gebäude aufgestellt werden, Es sei denn, es ist vom Vermieter genehmigt und vor schlechtem Wetter geschützt. Hierfür muss eine Schlechtwettervariante vom Mieter im Vorfeld garantiert sein.
10. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht erlaubt.
11. Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, Einstellungen an dem Mietgegenstand zu verändern. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software. Die an den Mietgegenständen angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt oder in irgendeiner Weise entstellt werden.
12.Die Mietgegenstände sind vollzählig, voll funktionstüchtig und im sauberen Zustand zurückzugeben. Verschmutzt zurück gebrachte Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände.
13. Der Vermieter stellt dem Mieter nach Rückgabe des Mietgegenstandes eine Rechnung aus. Der Mietpreis ist im Angebot bzw. bestätigen Auftrag ersichtlich. Eventuell anfallende Zusatzkosten (Schadenersatz, verspätete Rückgabe, etc) sind in der Rechnung angeführt. Der Mieter verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag ohne Abzüge innerhalb von 14 Werktagen auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
14. Der Mieter erhält die Fotos auf einem Datenträger.
15. Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens des Vermieters beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den vereinbarten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.
§ 5 Datenschutz und Haftungsausschluss:
1. Die auf das Vertragsverhältnis bezogenen Daten des Mieters werden vom Vermieter gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.
2. Die während der Miete entstandenen Bilder der Fotoautomaten werden durch interne Speichermedien aufgezeichnet. Nach Abgabe der Bilder werden diese vom internen Speicher gelöscht.
3. Der Mieter verpflichtet sich, die Bilder der Gäste nur im Rahmen der Veranstaltung zu benutzen, für die der Mietgegenstand angemietet wurde. Der Mieter ist ferner dafür verantwortlich, dass er durch die Veröffentlichung oder Weiterleitung von Bildern keine Rechte Dritter verletzt. Der Mieter haftet zu jeder Zeit allein für den Datenschutz sämtlicher, während des Mietzeitraumes entstandener Bilder. Der Vermieter übernimmt zu keiner Zeit eine Gewährleistung für den Datenschutz der Bilder.
4. Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Nutzung stehen.
§ 6 Sonstiges:
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Langenfeld. Es gilt deutsches Recht.
2. Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform.
3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Langenfeld, Dezember 2023